Mi. 14.07.2021 18 – 20 Uhr – HERBERT Rechtsanwälte
Referent/-in: Daniela Wagner-Schneider, WAGNER webvocat® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Veranstaltung findet seit langer Zeit wieder in Präsenz statt.
Grundlagen Markenrecht
Für Gründer tritt das Markenrecht bei Gründung der Firma oft erst einmal in den Hintergrund, da man hohe Kosten fürchtet. Auch nicht jedes Startup benötigt tatsächlich eingetragene Markenrechte. Welche Konsequenzen jedoch zu erwarten sind, wenn man Marken nicht schützen lässt bzw. für wen Marken sinnvoll und wichtig sind, wird anhand von Praxisbeispielen ebenso dargestellt werden, wie folgende weitere Aspekte, die Gründer im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung immer wieder beschäftigen:
Unsere Referentin:
Daniela Wagner-Schneider ist seit 2005 als Rechtsanwältin und seit 2009 als geschäftsführende Gesellschafterin in der Kanzlei WAGNER webvocat® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Saarbrücken in den Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes (Marken-, Design-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) und des IT- und Datenschutzrechts tätig. Ebenfalls seit 2009 ist sie Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und trägt den Titel Master of Law (LL.M.) im Bereich des
Gewerblichen Rechtsschutzes.
2016 hat sie den Fachanwaltslehrgang für IT-Recht abgeschlossen. Seit 2018 ist Frau Wagner-Schneider zudem zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB TÜV) und geschäftsführende Gesellschafterin der netvocat GmbH (www.netvocat.de), die Dienstleistungen als externe Datenschutzbeauftragte anbietet. Während ihres Studiums und Referendariats sammelte sie Berufserfahrungen auch im Ausland, u. a. in Leuven (Belgien) und Kapstadt (Südafrika). Letztlich kehrte sie jedoch in die Kanzlei ihres Vaters zurück. Frau Wagner-Schneider ist vornehmlich im Bereich des internationalen Marken-, des IT- und Datenschutzrechts tätig und betreut große und mittelständische Unternehmen u. a. der Pharma-, Medizinprodukte-, IT-, Möbel-, Schuh- und Ingenieurbranche, die europa- und weltweit tätig sind. Des Weiteren ist sie als Dozentin in den o. g. Rechtsbereichen u. a. für verschiedene öffentliche Einrichtungen wie saar.is e. V., IHK, PFI Institut, verschiedene Ministerien und Landkreise, die Universität des Saarlandes und auch den Landessportverband des Saarlandes tätig
Es gelten folgende Regeln:
– eine Voranmeldung ist zwingend erforderlich.
– Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 TN begrenzt.
– Für die Teilnahme gelten weiterhin die AHA-Regeln und das „3G“-Prinzip
(getestet, geimpft, geheilt).
– Bitte bringen Sie ein tagesaktuelles, negatives Testzertifikat mit oder
den entsprechenden Impfnachweis.
– Sollten Sie Grippesymptome haben, verzichten Sie bitte auf die Teilnahme.
– Der Vortrag findet im Innenraum statt, hier muss verpflichtend eine Maske getragen werden (medizinische Maske oder FFP2).
– Das Netzwerken findet je nach Wetter ggf. außen statt, dort ist das Tragen der Maske
nicht erforderlich.
Wir freuen uns sehr, Sie alle „live und in Farbe“ bei HERBERT Rechtsanwälte wiederzusehen.